Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Trefferliste der letzten Suche

Navigation

gesetz Vorschriften (0)
  • Gesetze (0)
  • Rechtsverordnungen (0)
  • Verwaltungsvorschriften (0)
  • Verträge, sonstige Rechtsquellen (0)
rechtsprechung Gerichtsentscheidungen (3)
  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (0)
  • Bereich erweiternVerwaltungsgerichtsbarkeit (3)
  • Finanzgerichtsbarkeit (0)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit (0)
  • Schiedsgerichtsbarkeit (0)
  • Verfassungsgerichtsbarkeit (0)
  • Sozialgerichtsbarkeit (0)
  • Sonstige Gerichte (0)
rss RSS-Feed Gerichtsentscheidungen
Abonnieren Sie hier!
ffn Fortführungsnachweise
Rechtsvorschriften
Verwaltungsvorschriften (BayMBl.)

Suche

Eingeschränkt auf:
  • Bezeichnung Tekturgenehmigung unmaßgeblich, Regelungsgehalt der Baugenehmigung durch Auslegung zu ermitteln Filter entfernen

3 Treffer in 3 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Eilantrag des Nachbarn (Erlebnisbauernhof) gegen Erweiterung und teilweise Nutzungsänderung einer Zimmerei

    Beschluss vom 10.01.2022 – AN 17 S 21.01511

  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich

    Beschluss vom 13.12.2021 – AN 17 S 21.01515

  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen Erweiterung eines Zimmereibetriebes im Außenbereich

    Beschluss vom 23.02.2022 – AN 17 S 21.01513

  • ←
  • 1
  • →
Schlagworte Schlagworte
  • Abbundarbeiten
  • Abgrenzung Außenbereich – Innenbereich, hier Vorhaben- und Antragstellergrundstück als Au-ßenbereichssplitter; einem befestigten Reitplatz fehlt die maßstabsbildende Wirkung zur Herstel-lung eines Bebauungszusammenhanges; für die Einordnung, ob ein im Zusammenhang bebau-ter Ortsteil vorliegt, kommt es auf die tatsächlich vorhandene Bebauung und nicht die Vorgaben des Flächennutzungsplanes an
  • Abgrenzung Außenbereich – Innenbereich, hier Vorhaben- und Antragstellergrundstück als Außenbereichssplitter; einem befestigten Reiplatz fehlt die maßstabsbildende Wirkung zur Herstellung eines Bebauungszusammenhanges; für die Einordnung, ob ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vorliegt, kommt es auf die tatsächlich vorhandene Bebauung und nicht die Vorgaben des Flächennutzungsplanes an
  • Abgrenzung Außenbereich – Innenbereich, hier Vorhabengrundstück als Teil eines Außenbereichssplitters, Antragstellergrundstück im Innenbereich (Allgemeines Wohngebiet)
  • Antrag des Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen Baugeneh-migung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich
  • Antrag des Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich
  • Antrag des Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich (abgelehnt)
  • Außenbereich
  • Außenbereichsaffinität
  • Außenbereichssplitter
  • Bebauungszusammenhang
  • Bei identischer Argumentation keine Berufung auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb im Außenbereich, wenn Verletzung des Rücksichtnahmegebotes verneint wurde
  • Betriebsbeschreibung
  • Betriebsgrundstück
  • Erschließung
  • Für einen im Außenbereich belegenen Immissionsort können keine niedrigeren Immissionsricht-werte als für ein Mischgebiet nach der TA Lärm geltend gemacht werden
  • Für einen im Außenbereich belegenen Immissionsort können keine niedrigeren Immissionsrichtwerte als für ein Mischgebiet nach der TA Lärm geltend gemacht werden
  • Gebot der Rücksichtnahme
  • Geräuscheinwirkung
  • Gesicherte Erschließung nach § 35 Abs. 2 BauGB grundsätzlich kein drittschützender Be- lang; Ausnahme bei erheblicher Verschlechterung der bauplanungrechtlichen Erschließungssituation des Nachbargrundstücks durch vorhabenbedingte Überlastung der Entschließungsanlage (hier verneint)
  • Gesicherte Erschließung nach § 35 Abs. 2 BauGB grundsätzlich kein drittschützender Belang; Ausnahme bei erheblicher Verschlechterung der bauplanungrechtlichen Erschließungssituation des Nachbargrundstücks durch vorhabenbedingte Überlastung der Entschließungsanlage (hier verneint)
  • Kein Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses nach Errichtung der baulichen Anlage, wenn Beeinträchtigung des Nachbarn durch die Nutzung der Anlage und nicht den bloßen Baukörper droht
  • Keine Außenbereichsaffinität einer größeren Schreinerei bei vorhandenem Industriegebiet
  • schalltechnische Untersuchung
  • Tekturgenehmigung
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel